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Generationen­­beratung

Zukunft gestalten, Werte erhalten

Generationen­­beratung

Zukunft gestalten, Werte erhalten

Mit dem Aufbau Ihres Vermögens haben Sie Großes geleistet. Ihr Vermögen ist sichtbarer Teil Ihres Lebenswerkes.

Wir begleiten Sie bei der Sicherung Ihrer Werte für die nächste Generation und stellen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Weichen. Je früher Sie sich kümmern, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie.

Ansprechpartner

Brücken bauen und über den Tag hinaus planen

Die gut strukturierte Regelung Ihrer eigenen Vermögensnachfolge gehört zu den wichtigsten und sensibelsten Entscheidungen, die Sie im Laufe Ihres Lebens treffen müssen. Zugleich können die Gestaltung und Umsetzung höchst komplex sein.

  • Ihr letzter Wille
  • Steuerliche Auswirkungen
  • Finanzierung der Pflege im Alter
  • Erhalt der Harmonie in der Familie
  • Eigene Handlungsfähigkeit sichern
  • Schenkungen sinnvoll gestalten

Wir stehen Ihnen dabei von Anfang an zur Seite

Unsere Dienstleistung Generationenberatung gliedert sich in mehrere Phasen.

Zunächst lernen Sie unsere Spezialisten kennen, erhalten erste Impulse und entscheiden dann über eine Zusammenarbeit. 

Am Anfang dieser Zusammenarbeit steht eine umfassende Aufnahme Ihrer vermögens­seitigen und familiären Rahmenbedingungen. Dabei werden auch Ihre individuellen Ziele und Wünsche im Rahmen der Nachfolgeplanung berücksichtigt. 

Unsere Spezialisten erarbeiten folgend ein Lösungskonzept und bewerten hierbei vor allem Ihre aktuelle Situation und die Auswirkungen bereits getroffener Entscheidungen, z.B. zur gesetzlichen Erbfolge. Darauf aufbauend werden Handlungsoptionen aufgezeigt, die unter Einbindung Ihrer vertrauten Steuer- und Rechtsberater oder unserer dies­bezüg­lichen Netzwerkpartner konkretisiert und umgesetzt werden können. Bei der Um­setzung werden Sie auf  Wunsch von unsere Spezialisten weiter begleitet. 

Dies schafft Ihnen und Ihrer Familie eine solide Basis für den optimalen Vermögens­übergang in die kommenden Generationen.

Ihre Ansprechpartner in der Generationen­beratung

Ihr nächster Schritt

Erfahren Sie im persönlichen Gespräch mehr über Ihre Optionen beim Thema Generationen­beratung.

Vollmachten und Verfügungen

Vollmachten und Verfügungen

Klare Rahmenbedingungen für alle Eventualitäten schaffen

Sie sollen jederzeit handlungs- und entscheidungsfähig bleiben.

Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig und umfassend zu regeln, wer (z.B. Ehepartner oder Kinder) Sie vertreten und für Sie sprechen darf, wenn Sie selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr handeln oder entscheiden können. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf - die höchstpersönlichen Entscheidungen treffen Sie.

Konto-/Depotvollmacht

Mit einer Konto-/Depotvollmacht gewähren Sie einer Vertrauensperson Zugriff auf einzelne Konten oder Depots. Die Vollmacht kann über den Tod hinaus gelten und jederzeit durch Sie widerrufen werden.  

Generalvollmacht bei Ihrer Sparkasse/Bank

Um Bankangelegenheiten unkompliziert zu regeln, empfiehlt sich zusätzlich oder alternativ zur Konto-/ Depotvollmacht die Einräumung einer Generalvollmacht bei Ihrer Sparkasse/Bank. Mit dieser unbeschränkten Generalvollmacht kann eine Vertrauensperson Sie in der gesamten Geschäftsverbindung umfassend vertreten – auch über Ihren Tod hinaus.

Vorsorgevollmacht

Hier setzen Sie eine Vertrauensperson ein, um Ihre Interessen der Personen- und Vermögensvorsorge zu wahren und rechtsverbindlich zu handeln, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Der Vorsorgebevollmächtigte muss, anders als ein Betreuer, nicht gerichtlich bestellt werden und ist dem Gericht gegenüber auch nicht zur Rechenschaft verpflichtet.

Generalvollmacht

Sie ermächtigen eine oder mehrere Personen, Sie vollumfänglich (nicht nur in Bankangelegenheiten) zu vertreten.

Betreuungsverfügung

Für den Fall Ihrer vorübergehenden und dauerhaften Geschäftsunfähigkeit benennen Sie eine bestimmte Person als gewünschten Betreuer, den das Betreuungsgericht dann bestellt. Den Umfang der Befugnisse des Betreuers bestimmt das Gericht je nach Ausmaß der Betreuungsbedürftigkeit.

Patientenverfügung

Sie legen Ihren Willen und Ihre Wünsche für die Behandlung bei Krankheit oder altersbedingtem Kräfteverfall in der unabdingbar finalen Lebensphase fest und entlasten damit Ihre Vertrauenspersonen emotional bei schweren Entscheidungen. Sie können nur regeln, was gesetzlich erlaubt ist.

Sorgerechtsverfügung

Sie bestimmen, wer Ihre minderjährigen Kinder nach Ihrem Tod als gesetzlicher Vormund vertreten und begleiten soll. Das Familiengericht muss die benannte Person grundsätzlich zum Vormund bestellen, sofern diese bereit ist und dem keine Gründe entgegenstehen.

Ihr nächster Schritt

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Erben und Vererben

Erben und Vererben

An alles gedacht und den Familienfrieden gesichert

Ihr letzter Wille sollte gehört werden und Sie sollten Ihre Wünsche, Wertevorstellungen und Lebensleitlinien in Ihrem familiären Umfeld klar zum Ausdruck bringen. Nur dann haben Ehepartner, Lebenspartner und gegebenenfalls Kinder und Enkelkinder das Gefühl, durch Ihr Lebenswerk gut versorgt zu sein. 

Um Ihre Ziele zu erreichen, binden wir frühzeitig Ihre vertrauten Steuer- und Rechtsberater oder unsere dies­be­züg­lichen Netzwerkpartner ein.

Übrigens…gut zu wissen:

  • Ein wirklich fundiertes Testament braucht umfassende Kenntnisse zu den Möglichkeiten und Auswirkungen erbrecht­licher Gestaltungen. Kurze Testamente sind oft nicht automatisch auch gute Testamente. 
  • Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. 
  • Nur Eheleute können ein gemeinsames Testament verfassen.
  • Ein sog. Berliner Testament wird gerne von Eheleuten verwendet, ist aber nicht immer und bei jeder Vermögenssituation die optimale Lösung zum Vermögensübergang in der Familie.
  • Nicht jeder im Testament benannte Begünstigte muss auch in den Kreis der Erben gehören.
  • Zur Qualität des Testaments gehört auch ein geeigneter Lagerort, wie z.B. dessen sichere Verwahrung bei Gericht.
Ihr nächster Schritt

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Testaments-vollstreckung

Testamentsvollstreckung

Damit Ihr letzter Wille eine Stimme bekommt

Ihr Testament sorgt im besten Fall für klare Spielregeln unter den Erben und weiteren Begünstigten. In vielen Fällen empfiehlt es sich jedoch, eine neutrale Instanz mit der verbindlichen Umsetzung der Inhalte zu beauftragen. Ein sogenannter Testaments­voll­strecker handelt in Ihrem Sinne und streng nach Ihren Vorgaben.

Je anspruchsvoller sich Ihr Nachlass gestaltet und je komplexer die familiären Verhältnisse sind, desto wichtiger wird eine kompetente Umsetzung Ihres letzten Willens durch eine möglichst neutrale Instanz.

Welche Themenfelder werden berücksichtigt?
  • Umfassende Nachlassabwicklung - insbesondere für Erben, die weit entfernt wohnen
  • Vermeiden von Streit
  • Entlastung von Erben, die alternativ mit dem Nachlass überfordert wären
  • Präsenz vor Ort, wenn sich sonst niemand vor Ort z.B. um die Auflösung des Hausstandes des Verstorbenen kümmern kann
  • Sicherstellung, dass Auflagen und Vermächtnisse erfüllt werden
  • Schutz und Unterstützung von geschäftlich unerfahrenen, behinderten oder minder­jährigen Erben, für die eine gesetzliche Vertretung besteht
Welche Aufgaben fallen zum Beispiel einem eingesetzten Testamentsvollstrecker zu?
  • Umfassendes Nachlassverzeichnis mit Wertangaben erstellen
  • Erbschaftssteuererklärung und noch ausstehende Einkommenssteuererklärung abgeben
  • Im Testament verfügten Auflagen und Vermächtnisse vollziehen und überwachen
  • Verträge, Mitgliedschaften usw. kündigen, offene Zahlungsverpflichtungen begleichen und Forderungen einziehen
  • Mietverträge kündigen, Nebenkostenabrechnungen erledigen und von Ihnen genutzten Haushalt auflösen
  • Immobilien - sofern angeordnet - verkaufen
  • Einrichtung einer Stiftung oder Zustiftung bestehender Stiftung(en) vornehmen, sofern testamentarisch angeordnet
  • Nachlass laut Testament unter den Miterben aufteilen und Erbanteile an Erben final auskehren
Zusammenarbeit mit der NordLB

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Testamentsvollstreckung liegt in der Auswahl der Vertrauensperson. Hier arbeiten wir eng mit unserem Netzwerkpartner, der Nord LB, zusammen. Diese garantiert die professionelle Abwicklung des Amtes vom ersten bis zum letzten Schritt durch erfahrene Mitarbeitende. Auch Sonderthemen wie Kunstsammlungen oder Oldtimer im Nachlass werden hier mit der notwendigen Expertise behandelt und, sofern im Testament nicht anders verfügt, marktgerecht für die Erben verwertet.

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Stiftungen

Stiftungen

Über den Tag hinaus Gutes tun

Viele Menschen wollen mit ihrem monetären oder dinglichen Lebenswerk nicht nur ihre Erben bedenken, sondern weit über ihr Lebensende hinaus  auch gemeinnützig wirken.

Dieser Wunsch tritt oft auch dann in den Mittelpunkt, wenn es keine oder keine geeigneten Erben gibt. Dauerhafter Kapitalerhalt oder erbschaftssteuerfreier Erwerb sind gute Gründe zu stiften - ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen.

Naturschutz oder Forschung, Jugendarbeit oder Altenhilfe, Kultur oder Sport - Sie fördern Ihr Anliegen nachhaltig und auf Wunsch regional. 

Mit der Expertise unseres Stiftungsmanagements samt externem Expertennetzwerk stehen wir Ihnen rund um das Thema zur Seite. Wir beraten und begleiten Sie daher bei der Entscheidung, ob eine eigene Stiftung oder eine Stiftungsbeteiligung für Sie ein guter Weg ist.

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